Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und sein Stellvertreter, die allein vertretungsberechtigt sind. Die Tätigkeit der Vorstandsmitglieder ist ehrenamtlich.
Gregor Friedlein-Zech, Erster Bürgermeister
Vorsitzender
Tanja Degen, Marktgemeinderätin
stellv. Vorsitzende